Medizintechnik GmbH

Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitsüberprüfungen und Arbeitsschutz

Wir bieten Ihnen als Unternehmen im Gesundheitswesen eine komplette Unterstützung bei der Wahrnehmung der Pflichten aus den Gesundheitsschutzgesetzen an. Sie müssen keine Lehrgänge besuchen und Ihre Kenntnisse in diesem Bereich nicht selbst auf dem neuesten Stand halten. Unsere Sicherheitsfachkräfte übernehmen für Sie die: 

 

auf Wunsch auch mit einem Betriebsarzt. 

Das deutsche Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - kurz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - vom 12. Dezember 1973, zuletzt geändert durch Artikel 226 der Verordnung vom 31. Oktober 2006, regelt die Pflichten der Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, definiert deren Aufgaben und betriebliche Position und fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber sicherstellen. 

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